Alain Desbrosses (RTF-Referent)
- Stand 01. Juli 2019 -
Schutz bei vereinsportlicher Betätigung
Die Landesverbände des Bund Deutscher Radfahrer (BDR), die ihnen angeschlossenen Vereine sowie deren Mitglieder sind im Rahmen ihrer satzungsgemäßen, vereinssportlichen Aufgaben bzw. Betätigungen aufgrund eines Sport-Versicherungsvertrages versichert, den der jeweils zuständige Landessportbund (LSB) abgeschlossen hat. So sind Berliner Radsport Verband (BRV), Berliner Radsportvereine sowie jedes gemeldete Mitglied durch die Sportversicherung abgedeckt, die vom Landessportbund Berlin bei der Feuersozietät Berlin Brandenburg geschlossen wurde (Haftpflicht- und Unfallversicherung). Der Versicherungsvertrag mit der Feuersozietät Berlin Brandenburg wurde mit Wirkung vom 1. Juli 2019 neu abgeschlossen und erweitert und gilt bis zum 1. Juli 2029.
Dieser Versicherungsschutz besteht jedoch nur für den sportlichen, nicht für den privaten Bereich.
- Versicherung von Vereinen und ihren Mitglieder: Sportversicherungsvertrag (Webseite des BDR)
- Rahmenvereinbarung zwischen dem LSB Berlin und der Feuersozietät Berlin Brandenburg
- Erläuterungen zur LSB-Sportversicherung (Webseite des LSB Berlin)
Verhalten im Schadenfall (Unfall)
Um die Ihnen zustehenden Ansprüche aus dem Sport-Versicherungsvertrages geltend zu machen, obliegt es Ihnen, sich bei einem Unfall unverzüglich mit folgendem Versicherungsgesellschaft in Verbindung zu setzen:
Feuersozietät Berlin Brandenburg
Versicherung AG
LSB-Schaden
10913 Berlin
Verhalten im Schadenfall (Haftpflicht)
Um die Ihnen zustehenden Ansprüche aus dem Sport-Versicherungsvertrages geltend zu machen, obliegt es Ihnen, sich bei einem Schadenfall unverzüglich mit folgendem Versicherungsvermittler in Verbindung zu setzen:
defendo Assekuranzmakler GmbH
Ackerstraße 29
10115 Berlin
Herr Philipp Schneckmann
philipp.schneckmann@defendo-makler.de
Tel: 030 / 37 44 29 612
In beiden Fällen
Bitte informieren Sie ebenfalls die Geschäftsstelle des Berliner Radsport Verbandes (BRV) sowie den Vorstand Ihres Vereines über den Unfall bzw. den Schadenfall. Diese sollen somit in die Lage versetzt werden, bei eventuellen Rückfragen des Maklers oder der Versicherungsgesellschaft Auskünfte zu erteilen (Bestätigung, dass der Schadenfall im Rahmen von vereinssportlichen Aufgaben bzw. Betätigungen eingetreten ist).
Seit 01. Januar 2018: Wegfall der privaten Tretradversicherung für BRV-Mitglieder
Aufgrund einer erheblichen Erhöhung der Versicherungsbeiträge ist der Berliner Radsport Verband zum 31.12.2017 aus der Privaten Tretradversicherung (PTV) ausgetreten, die der Bund Deutscher Radfahrer als Rahmenvereinbarung zugunsten seiner Mitglieder bei der Versicherungskammer Bayern geschlossen hat und welche die Risiken beim privaten Radfahren abdeckt. Für BRV-Mitglieder ist daher mit Wirkung vom 01.01.2018 der bisherige Versicherungsschutz beim privaten Radfahren ohne konkreten Bezug zu Vereinsaktivitäten entfallen.